Kulturberatung


FAQ – Frequently Asked Questions

Welche Angebote für Förderungen / Wettbewerbe / Stipendien / Fortbildungen für Autor*innen gibt es?

Gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur und der Landeshauptstadt Wiesbaden vergibt der Hessische Literaturrat jährlich das „Hessische Literaturstipendium“. Es ermöglicht Autor*innen und Übersetzer*innen den Aufenthalt in einer der hessischen Partnerregionen Nouvelle-Aquitaine (Bordeaux), Litauen (Vilnius oder Kaunas), Tschechien (Prag). Im Gegenzug werden Autor*innen aus den Regionen in Hessen empfangen.

Außerdem wird das „Land in Sicht: Autor*innenresidenzen im ländlichen Raum“ mit Unterstützung des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur vergeben. Drei Stipendiat*innen erhalten pro Jahr die Möglichkeit, für zwei Monate im ländlichen Raum in Hessen zu leben und zu arbeiten.

Weitere Infos finden Sie auf der Seite Literaturstipendien

Welche Angebote gibt es in Hessen für Literaturveranstalter*innen?

Der Hessische Literaturrat ist Partner und Mitgestalter des von hr2-kultur und dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur getragenen Netzwerkprojektes Literaturland Hessen. Dieses ist unter anderem Veranstalter des alle zwei Jahre stattfindenden Literaturfestivals „Ein Tag für die Literatur“. Dabei organisieren Dichter*innenhäuser, Bibliotheken, Archive, Museen und Schulen ein vielfältiges Veranstaltungsprogramm, bei dem die literarischen Schauplätze Hessens in Szene gesetzt werden. Interessierte Literaturveranstalter*innen können sich beim Literaturland-Hessen-Büro von hr2-kultur zum Tag für die Literatur anmelden.
Weitere Infos unter Literaturland Hessen.

Eine weitere Möglichkeit, in Hessen als Literaturveranstalter*innen in Erscheinung zu treten, ist die jährlich stattfindende Aktion „Leseland Hessen“, die vom Hessischen Literaturforum durchgeführt wird. Weitere Infos finden Sie bei leseland-hessen.de.

Des Weiteren können Literaturveranstaltungen durch den Hessischen Literaturrat gefördert werden. Mit dem „Fördertopf“ werden kleinere literarische Veranstaltungen mit bis zu 1.000 Euro pro Jahr und Veranstalter*in unterstützt. Weitere Infos finden Sie auf der Seite Förderungen.

Wie bekomme ich als Literaturveranstalter*in Kontakt zu Autor*innen?

Das Hessische Autor*innenverzeichnis auf unserer Webseite ist ein Verzeichnis zeitgenössischer hessischer Autor*innen. Ins Verzeichnis aufgenommen wurden alle Autor*innen schöngeistiger Literatur, die eine erkennbare Beziehung zu unserem Bundesland haben: durch Geburt, längere Aufenthalte in Hessen oder durch einen erkennbaren Hessen-Bezug in ihrem Werk. Interessierte können, soweit keine Kontaktangaben aufgeführt sind, über die Bibliografie den Verlag recherchieren und auf diesem Weg Kontakt zu den Autor*innen aufnehmen.

Weitere Autor*innenverzeichnisse finden sich unter anderem auf den Webseiten des Verbandes deutscher Schriftsteller VS, Landesverband Hessen und des Friedrich Bödecker-Kreises, Landesverband Hessen.

Kann ein Verein von GEMA-Gebühren entlastet werden?

Bei der Durchführung von Veranstaltungen mit Musik können GEMA-Gebühren anfallen. Seit dem 1. Januar 2025 und bis Ende 2028 entlastet das Land Hessen Vereine bei den Kosten für Musiklizenzen.
Die Bedingungen:

  • vier Veranstaltungen pro Kalenderjahr
  • eine Veranstaltungsfläche von maximal 500 Quadratmetern
  • es darf kein Eintrittsgeld erhoben werden

Weitere Infos gibt’s hier.