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Frankfurter Buchmesse 2024

Erneut wird 2024 der Hessische Gemeinschaftsstand „Literatur in Hessen“ auf der Frankfurter Buchmesse (16. – 20. Oktober 2024) umgesetzt. Der Gemeinschaftsstand soll vor allem kleineren unabhängigen Verlagen aus Hessen und hessischen Literaturinstitutionen die Möglichkeit bieten, sich auf der Frankfurter Buchmesse zu präsentieren. Er wird vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) in Zusammenarbeit mit dem Landesverband Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland im Börsenverein des Deutschen Buchhandels und dem Hessischen Literaturrat ausgerichtet.

Für Verlage besteht die Möglichkeit, einen bis maximal drei Regalmeter am Hessischen Gemeinschaftsstand zu buchen. Der Preis pro Regalmeter beträgt 300 Euro.

Die genaue Standplatzierung des Hessischen Gemeinschaftsstands steht noch nicht fest. Sobald weitere Informationen vorliegen, werden sie auf den Internetseiten des Börsenvereins und des Literaturrats veröffentlicht.

In der Teilnahme am Hessischen Gemeinschaftsstand sind folgende weitere Leistungen enthalten:

  • zwei Ausstellerkarten
  • Eintrag im Ausstellerverzeichnis
  • Nutzung der Standinfrastruktur
  • die Möglichkeit, Veranstaltungen auf der standeigenen Bühne anzumelden (eine Anmeldung ist kein Garant für einen Veranstaltungsslot)
  • Eintrag in Begleitheft zu den am Stand ausstellenden Verlagen

Unabhängige Verlage mit einem Umsatz unter 2 Mio. Euro im Jahr und mit Firmensitz in Hessen können sich bis zum 30. April 2024 um eine Standbeteiligung bewerben.

Bitte geben Sie bei der Bewerbung zwingend mit an, ob es Ihnen möglich sein wird, eine Standbetreuung von ca. ½ Tag zu stellen. Eine personelle Präsenz ist keine Voraussetzung für eine Bewerbung, würde dem Organisationsteam die Betreuung des Standes aber sehr erleichtern.

Bewerbungen für die Teilnahme am Hessischen Gemeinschaftsstand sind an den Hessischen Literaturrat (Kontakt: Madelyn Rittner, info@hessischer- literaturrat.de) zu richten.

Downloadlink Anmeldeformular

Informationen zur standeigenen Bühne:

Der Gemeinschaftsstand und das Bühnenprogramm werden gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) und dem Landesverband Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland im Börsenverein des Deutschen Buchhandels koordiniert. Die Verantwortung für den Inhalt der einzelnen Veranstaltungen liegt bei den individuellen Veranstalter*innen (Verlage, Vereine etc.), die am Bühnenprogramm teilnehmen. Es steht eine begrenzte Zahl an Zeitfenstern für Veranstaltungen zur Verfügung. Eine Anmeldung zum Bühnenprogramm ist daher kein Garant für eine Teilnahme. Eine eingereichte Veranstaltung kann ohne Nennung von Gründen abgelehnt werden.

Der Hessische Gemeinschaftsstand mit seiner Veranstaltungsbühne versteht sich als diskursive Plattform zum Austausch verschiedener Perspektiven und begrüßt eine rege Diskussion, immer auf Basis des Grundgesetzes. Nicht akzeptiert werden dabei diskriminierende Handlungen und Äußerungen aufgrund rassistischer und antisemitischer Zuschreibungen, ethnischer Herkunft, Staatsangehörigkeit, der sexuellen und geschlechtlichen Identität, Religion, einer körperlichen, einer psychischen Erkrankung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache sowie des sozialen Status. Wir bitten alle Teilnehmer*innen, aktiv dazu beizutragen, die Bühne des Hessischen Gemeinschaftsstands zu einem inklusiven und respektvollen Ort zu machen.

Die Anmeldefrist für Veranstaltungen auf der Bühne des Hessischen Gemeinschaftsstands ist der 31. Mai 2024. Veranstaltungsanmeldungen können an info@hessischer-literaturrat.de gesendet werden. Bitte reichen Sie mit der Veranstaltungsanmeldung den Veranstaltungstitel, mögliche Zeitslots und eine Kurzbeschreibung der Veranstaltung ein.


Tausend Fenster von Nassir Djafari

Hessisches Literaturstipendium Prag 2023

Von Mitte November bis Mitte Dezember 2023 war Nassir Djafari als Stipendiat des Hessischen Literaturrats in Prag. Der Autor, der vor Ort  an seinem neuen Romanprojekt arbeitete, resümiert seinen Aufenthalt als eine produktive Zeit: „In Prag beschäftigte ich mich mit der Geschichte und der Literatur dieser Stadt, mit dem Zusammenleben und dem Tod von Tschechen, Deutschen und Juden, mit der zweimaligen Besetzung durch fremde Truppen, mit Aufbruch, Scheitern und Neubeginn. Denn das alles sind Themen meines neuen Romans, dessen Protagonist ein Anhänger des Prager Frühlings ist und der im Angesicht sowjetischer Panzer vor einer Reihe schwieriger Fragen steht.“ Ebenfalls in Prag entstand die Kurzgeschichte „Tausend Fenster“, die nun hier auf der Seite des Hessischen Literaturrats nachgelesen werden kann.


Fördertopf

Dem Hessischen Literaturrat stehen 2024 wieder Mittel zur Förderung literarischer Veranstaltungen zur Verfügung.

Was wird gefördert?

Die Förderung ist möglich für Projekte, die Sie noch 2024 umsetzen und die derzeit noch nicht geplant bzw. veröffentlicht wurden. Als Projekt kommen Literaturveranstaltungen und nach Rücksprache auch andere Projektideen im Bereich Literaturvermittlung infrage. Digitale Formate sind zulässig.

Was wird nicht gefördert?

Publikationen, Eigenhonorare und Personalkosten sind nicht förderfähig.

Förderantrag stellen

Um Fördermittel zu beantragen, füllen Sie das Antragsformular aus, schreiben Sie eine Kurzbeschreibung zum geplanten Projekt und schicken Sie beides an Anne Harres (harres@hessischer-literaturrat.de). Nach Prüfung des Förderantrags erhalten Sie eine Förderzusage oder -absage. Eine Abgabefrist gibt es nicht. Anträge können gestellt werden, bis die Fördermittel erschöpft sind. Die Projekte stellt der Literaturrat auf seiner Website und Social-Media-Kanälen vor. Sie können Förderanträge für eine maximale Fördersumme in Höhe von 1.000 Euro stellen (niedrigere Fördersummen sind möglich). Der finanzielle Eigenanteil sollte bei 50 % liegen. In begründeten Ausnahmefällen kann der Eigenanteil niedriger ausfallen (bitte Begründung beilegen).

Projektumsetzung

Der Projektabschluss und die Abrechnung muss 2024 erfolgen.

 


Aktuelle Ausschreibungen

Hessisches Literaturstipendium

Nouvelle-Aquitaine

Vom 1. Februar bis zum 15. März 2024 schreibt der Hessische Literaturrat in Kooperation mit ALCA Nouvelle-Aquitaine das Hessische Literaturstipendium in der Nouvelle-Aquitaine aus. 2024 läuft das Stipendium vom 2. September bis zum 28. Oktober. Der Aufenthaltsort für die erste Stipendienhälfte (2. September bis 30. September) ist die Villa Valmont in Lormont bei Bordeaux. Vom 1. Oktober bis zum 28. Oktober erfolgt die Unterbringung in Zusammenarbeit mit Plumes de Léon in Saint-Léon-sur-Vézère (Dordogne). Der Hessische Literaturrat gewährt für die Dauer des Aufenthalts ein Stipendium in Höhe von 2.000 Euro pro Monat und ALCA finanziert die An- und Abreise bis maximal 500 Euro. Weitere Informationen finden Sie hier.

Litauen

Vom 1. Februar bis zum 15. März 2024 schreibt der Hessische Literaturrat in Kooperation mit dem Litauischen Schriftstellerverband das Hessische Literaturstipendium in Vilnius aus. 2024 läuft das Stipendium im September. Der Litauische Schriftstellerverband und der Hessische Literaturrat gewähren für die Dauer des Aufenthalts ein Stipendium in Höhe von 2.000 Euro. Für den Zeitraum des Stipendiums wird eine Wohnung in Vilnius bereitgestellt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Prag

Vom 8. März bis zum 30. April 2024 schreibt der Hessische Literaturrat in Kooperation mit dem Prager Literaturhaus deutschsprachiger Autor*innen das Hessische Literaturstipendium in Prag aus. 2024 läuft das Stipendium im November. Das Prager Literaturhaus und der Hessische Literaturrat gewähren für die Dauer des Aufenthalts ein Stipendium in Höhe von 2.000 Euro. Für den Zeitraum des Stipendiums wird eine Wohnung in Prag bereitgestellt. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Land in Sicht: Autor*innenresidenzen im ländlichen Raum

Lauterbach

Vom 1. Februar bis zum 10. März 2024 schreibt der Hessische Literaturrat in Kooperation mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst das Stipendium „Land in Sicht – Autor*innenresidenzen im ländlichen Raum“ in Lauterbach im Vogelsbergkreis aus. Das Stipendium läuft von Mai bis Juni 2024. Der Hessische Literaturrat gewährt eine Stipendienvergütung von 2.500 Euro monatlich (insgesamt 5.000 Euro) und stellt eine Ferienwohnung für den Zeitraum des Stipendiums zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie hier.

Tann (Rhön)

Vom 8. März bis zum 20. April 2024 schreibt der Hessische Literaturrat in Kooperation mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst das Stipendium „Land in Sicht – Autor*innenresidenzen im ländlichen Raum“ in Tann (Rhön) im Landkreis Fulda aus. Das Stipendium läuft von Ende Juli bis Ende September 2024. Der Hessische Literaturrat gewährt eine Stipendienvergütung von 2.500 Euro monatlich (insgesamt 5.000 Euro) und stellt eine Ferienwohnung für den Zeitraum des Stipendiums zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie hier.

Zierenberg

Vom 8. März bis zum 20. April 2024 schreibt der Hessische Literaturrat in Kooperation mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst das Stipendium „Land in Sicht – Autor*innenresidenzen im ländlichen Raum“ in Zierenberg im Landkreis Kassel aus. Das Stipendium läuft von September bis Oktober 2024. Der Hessische Literaturrat gewährt eine Stipendienvergütung von 2.500 Euro monatlich (insgesamt 5.000 Euro) und stellt eine Ferienwohnung für den Zeitraum des Stipendiums zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie hier.

 


 

Zum Tod von Harry Oberländer

Wir sind einfach nur traurig. Harry Oberländer hat sich jahrelang im Vorstand des Hessischen Literaturrats engagiert. Er hat sich für den Austausch mit der Nouvelle-Aquitaine stark gemacht und reiste mehrfach für die Partnerschaft in die Region. 2018 brachte er eines unserer „Land in Sicht“-Stipendien in seinen Heimatort Bad Karlshafen. Er hat sich bei jeder Gelegenheit für die Literatur eingesetzt und wird uns sehr fehlen.

Danke für alles, lieber Harry.

 

Doppelkopf mit Harry Oberländer

Nachruf von Björn Jager