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Hessischer Literaturrat e.V.
Frankfurter Straße 1
65189 Wiesbaden

Fon +49 (0) 6 11 / 166 60 41
E-Mail info@hessischer-literaturrat.de

Geschäftsführung: Madelyn Rittner

Mitarbeiterin: Anne Harres


Impressum und Hinweise zur Nutzung

Hessischer Literaturrat e.V.

Vertretungsberechtigter Vorstand:
Dietlind Grabe-Bolz (1. Vorsitzende und Sprecherin)
Karoline Sinur (2. Vorsitzende und Sprecherin)
Julia Blando (Schatzmeisterin)

Registergericht:
Amtsgericht Wiesbaden
Registernummer: VR 3848

steuerrechtliche Informationen:
Steuernummer: 040 250 65068

Nutzungsrechte:
Copyright 2016 by Hessischer Literaturrat e.V. Alle Rechte vorbehalten.

Konzeption und Gestaltung:
Feigenbaumpunkt, Frankfurt am Main

Fotografie:
Die Fotos von Ramune Pigagaite wurden finanziert vom Hessischen Literaturrat und entstanden im Rahmen des Hessischen Literaturstipendiums, ein Austauschprogramm mit den Hessischen Partnerregionen.

Erklärung zu externen Links:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der verlinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann, so das Landgericht, nur dadurch verhindert werden, indem man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.
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Erste Vorsitzende und Sprecherin

Dietlind Grabe-Bolz
Literarisches Zentrum Gießen e.V.

  • Geboren 1957 in Kassel
  • Nach dem Abitur 1976 bis 1982 Studium Politik und Deutsch für das Lehramt an Gymnasien an der Justus-Liebig-Universität Gießen
  • 1982 bis 1984 Referendariat
  • 1984 bis 1987 Musikstudium an der Gesamthochschule Kassel
  • Seit 1988 Arbeit als hauptamtliche pädagogische Mitarbeiterin an der Kreisvolkshochschule in Gießen
  • 1994 bis 2009 Stadtverordnete in der SPD-Fraktion der Gießener Stadtverordnetenversammlung, 2004 bis 2009 als Fraktionsvorsitzende
  • 2009 bis 2021 Oberbürgermeisterin der Stadt Gießen
  • seit September 2022 Vorsitzende des Hessischen Literaturrats e.V.

Zweite Vorsitzende und Sprecherin

Karoline Sinur
hr2-kultur, Literaturland Hessen

  • Geboren 1975 in Frankfurt am Main
  • 1995 bis 2001 Studium der Germanistik, Romanistik und Politikwissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main und der Université Michel de Montaigne in Bordeaux
  • Seit 2003 beim Hessischen Rundfunk als Redakteurin und Autorin für hr2-kultur, Ressort Literatur und Hörspiel. Hier Aufbau und Koordination des Netzwerkprojektes „Literaturland Hessen“ und des „Jungen Literaturlands Hessen“. Weitere größere Projekte waren unter anderem die Produktion Augustus von John Williams für das ARD Radiofestival 2016 und das 24-Stunden-Hörspiel „Otherland“ von Tad Williams. Außerdem zuständig für die Koordination des hr2-Pfingstprogramms und des hr2-Hörfestes in Wiesbaden Mitarbeit beim hr2-Doppelkopf, Regie in zahlreichen Hörbuchproduktionen u.a.

Schatzmeisterin

Julia Blando
Freie Dramaturgin
Kuratorische Mitarbeiterin Stiftung Brückner-Kühner in Kassel

  • Geboren 1992 in Offenbach
  • 2012-2018 Studium Theaterwissenschaft in Leipzig sowie Dramaturgie in Ludwigsburg
  • 2018-2021 Dramaturgin am Staatstheater Kassel
  • Seit 2021 Freie Dramaturgin
  • Seit 2023 Kuratorische Mitarbeiterin bei der Stiftung Brückner-Kühner in Kassel

Beisitzer

Friedrich Block
Stiftung Brückner-Kühner
Geschäftsführender Kurator
Kunsttempel in Kassel
1. Vorsitzender

  • Geboren 1960 in Berlin, lebt in Kassel
  • Angewandte Literaturwissenschaft und -vermittlung, künstlerische Arbeit
  • Studium der Germanistik und Kunst / Visuelle Kommunikation in Kassel
  • 1987-1997 Mitarbeiter an der Universität Kassel in den Bereichen Deutsch als Fremdsprache und Neuere Deutsche Literaturwissenschaft
  • 1998 Promotion mit einer Arbeit über Subjektivität, Medien und Poesie
  • Seit 1997 geschäftsführender Kurator der Stiftung Brückner-Kühner
  • Seit 1999 Leitung des Kunsttempels
  • Seit 1992 Kuration des POESIS-Projekts zur internationalen Sprachkunst
  • Seit 2000 Kuration des Kasseler Komik-Kolloquiums
  • Seit 2018 Vorstandsmitglied des im selben Jahr gegründeten Vereins Netzwerk Lyrik

Anita Djafari
Litprom e.V., Frankfurt am Main
Geschäftsleitung

  • Geboren 1953
  • 1976-1982 Studium der Germanistik und Anglistik an der Goethe-Universität Frankfurt
  • Tätigkeiten im Qumram Verlag und im Verlag Antje Kunstmann
  • 1986 Gründung der Buchhandlung Neue Horizonte in Frankfurt am Main
  • 1989-1992 in Peru, Gründung der Sprachschule ACUPARI in Cusco
  • 1992-2006 Tätigkeit als freiberufliche Übersetzerin und Literaturvermittlerin
  • 2005 Organisation Auftritt Ehrengastland Südkorea auf der Frankfurter Buchmesse
  • 2006 Organisation Auftritt Ehrengastland Indien auf der Frankfurter Buchmesse
  • 2006-2009 Festanstellung im Verein Litprom in Frankfurt am Main
  • 2016 Auszeichnung BücherFrau des Jahres
  • 2009-2022 Leitung des Vereins Litprom in Frankfurt am Main
  • 2023 Verleihung Bundesverdienstkreuz

Susanne Lewalter
Literaturhaus Villa Clementine, Wiesbaden
Leitung

  • Geboren 1970 in Sigmaringen
  • 1990-1996 Magister-Studium der Germanistik und Geschichte an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i.Br.
  • 1996-1998 Tätigkeit als freie Journalistin, wissenschaftliche Arbeit an der Universität in Freiburg, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Kunst- und Kulturbereich
  • 1998-2000 Volontariat bei der „Badischen Zeitung“
  • 2001 Sonderpreis des Lokaljournalistenpreises der Konrad-Adenauer-Stiftung für eine Zeitungsserie zum Thema Bahnhof
  • 2000-2003 Tätigkeit als freie Redakteurin u.a. für den SWR (Öffentlichkeitsarbeit), die Frankfurter All­ge­meine Zeitung und die Frankfurter Rundschau (Feuilleton und Politik)
  • Seit 2003 Leitung des Literaturhauses Villa Clementine in Wiesbaden

Barbara Bingel
Horst Bingel-Stiftung für Literatur e.V., Frankfurt am Main

  • Geboren 1953 in Jena/Thüringen, aufgewachsen in Offenbach am Main
  • 1972 bis 1976 Studium Englisch, Politik und Geschichte für das Lehramt an Gymnasien
  • 1996 Gründung der Reihe „Literarischer Herbst“ an der Hohen Landesschule in Hanau
  • 2002 bis 2019 Studienleiterin am Albert-Einstein-Gymnasium in Maintal
  • 2003 Gründung der Reihe „Literatur im Gespräch“ am Albert-Einstein-Gymnasium in Maintal
  • 2009 Gründung der Horst Bingel-Stiftung für Literatur e.V. u.a. mit Heiner Boehncke, Ernst Buchholz, Harry Oberländer und der Stadt Maintal
  • Seit 2010 Organisation der jährlichen „Hochstädter Lyriknacht in Erinnerung an Horst Bingel“
  • Seit 2014 Vergabe des „Horst Bingel-Preises für Literatur“ im Zweijahresturnus
  • 2020 Kooperationsvertrag zwischen Albert-Einstein-Gymnasium und Horst Bingel-Stiftung für „Literatur im Gespräch“
  • 2021 Auszeichnung mit dem „Hessischen Literaturlöwen“

Andrea Wolf
Börsenverein des Deutschen Buchhandels
Landesverband Hessen / Rheinland-Pfalz / Saarland, Wiesbaden
Geschäftsführerin

  • 1998 bis 2001 Ausbildung zur Sortimentsbuchhändlerin bei der Buchhandlung Hugendubel (Frankfurt a.M.)
  • 2001 bis 2006 Studium der Kommunikations- und Medienwissenschaft an der Universität Leipzig
  • 2006 bis 2019 Mitarbeiterin bei den Verlagen oekom, Carl Hanser, Herder und cbj (Random House) in den Bereichen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsorganisation sowie Mitarbeiterin beim Landesverband Bayern des Börsenvereins in den Bereichen PR, Mitgliederbetreuung und Veranstaltungsorganisation
  • Seit 2019 Geschäftsführerin der Landesverbände Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland im Börsenverein des Deutschen Buchhandels

Vereinssatzung Hessischer Literaturrat

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen „Hessischer Literaturrat“ und soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Wiesbaden eingetragen werden. Nach der Eintragung lautet der Name „Hessischer Literaturrat e.V. (eingetragener Verein)“. Der Verein hat seinen Sitz in Wiesbaden. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck, Aufgaben

Der Verein hat den Zweck, die Literatur und das literarische Leben in Hessen zu fördern sowie den Stellenwert der Literatur für den Einzelnen und die Gesellschaft hervorzuheben und zu stärken. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Förderung der Zusammenarbeit der verschiedenen literarischen Einrichtungen Hessens durch Mitwirkung an Tagungen und Symposien zu literarischen und wissenschaftlichen Themen sowie durch die Vermittlung des literarischen Erbes des Landes Hessen an die Öffentlichkeit im Wege von Veranstaltungen und Dokumentationen verwirklicht.

§ 3 Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§ 51 ff. AO). Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keinerlei Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Darüber hinaus darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhält­nismäßige Vergütungen begünstigt werden. Die Art der Verwendung der Mittel im Rahmen der Satzung bestimmt der Vorstand. Der Schatzmeister hat auf der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung einen Nachweis über die Verwendung des Vermögens in dem genannten Sinne zu erbringen.

§ 4 Mitgliedschaft

Mitglieder des Vereins können natürliche oder juristische Personen sowie Personenvereinigungen werden, die im Sinne des § 2 tätig sind. Der Verein ermöglicht eine korrespondierende Mitgliedschaft. Korrespon­dieren­des Mitglied können natürliche und juristische Personen werden, die die Ziele des Vereins unter­stützen und in einem regelmäßigen fachlichen Austausch mit dem Verein stehen. Korrespondierende Mitglieder verfügen über kein Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung.

Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen. Über das Aufnahmegesuch entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Er ist bei der Ablehnung des Antrages nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe der Ablehnung bekannt zu geben.

Es wird kein Mitgliedsbeitrag erhoben. Der Verein wird finanziert durch Zuwendungen der öffentlichen Hand, weitere Zuwendungen, Beihilfen, Spenden und Schenkungen.

Die Mitglieder sind stimm- und wahlberechtigt. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss des Mitglieds, bei juristischen Personen durch deren Auflösung. Die Kündigung der Mitgliedschaft kann nur 6 Wochen zum Jahresende erfolgen. Sie ist dem Vorstand über den Schriftführer einzureichen.

Der Ausschluss eines Mitglieds kann vom Vorstand nach Anhörung des betreffenden Mitglieds beschlossen werden, wenn das Mitglied die Interessen des Vereins schwerwiegend geschädigt hat. Gegen den Ausschluss ist Beschwerde zulässig, welche innerhalb eines Monats nach Zustellung des Ausschlussbescheides schriftlich beim Vorstand einzulegen ist. Über die Beschwerde wird durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit entschieden.

Der Verein kann auf Antrag des Vorstands durch Beschluss der Mitgliederversammlung Persönlichkeiten, die sich um das literarische Leben in Hessen verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen. Sie haben die Rechte von Mitgliedern.

§ 5 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:
1. die Mitgliederversammlung
2. der Vorstand

§ 6 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung nimmt die durch die Satzung zugewiesenen Aufgaben wahr. Sie beschließt die Änderung der Satzung sowie die Auflösung des Vereins. Darüber hinaus ist sie für die Wahl der Rechnungsprüfer zuständig.

Die Mitgliederversammlung berät die Vorhaben des Vereins. Die ordentliche Mitgliederversammlung nimmt vom Vorstand den Jahresbericht entgegen und erteilt dem Vorstand nach Prüfung Entlastung. Die Prüfung erfolgt durch die von der Mitgliederversammlung zu bestimmenden Rechnungsprüfer.

Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal im Jahr vom Vorsitzenden des Vorstandes oder im Verhinderungsfall von dem Stellvertreter schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen einberufen. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein vom Vorsitzenden und dem Schriftführer, oder wenn der Schriftführer den Vorsitz führt, von ihm und von einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterzeichnendes Protokoll zu errichten.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb zweier Wochen einzuberufen, wenn sie der Vorstand für erforderlich hält oder wenn mindestens 1/3 der Mitglieder des Vereins unter Angabe des Zwecks eine solche verlangen.

Jedes Mitglied hat eine Stimme. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Jedes Mitglied kann sich durch ein anderes Mitglied aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Es ist jeweils nur die Vertretung eines Mitglieds zulässig.

Satzungsändernde Beschlüsse bedürfen einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Vereinsmitglieder, ebenso solche über die Auflösung des Vereins. Hierzu kann nur dann ein Beschluss gefasst werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt in der Einladung zur Mitgliederversammlung hingewiesen wurde und bei anstehenden Satzungsänderungen der Einladung der vorgesehene neue Satzungstext beigefügt worden war.

§ 7 Vorstand

Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
1. dem Vorsitzenden
2. dem stellvertretenden Vorsitzenden, zugleich Schriftführer
3. dem Schatzmeister
4. bis zu fünf Beisitzern

Der Verein wird gemäß § 26 BGB durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende handeln zudem als Sprecher des Vorstandes.

Die Mitglieder des Vorstandes werden durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von jeweils 3 Geschäftsjahren berufen. Er bleibt bei Ablauf seiner Wahlzeit solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt worden ist. Wiederwahl ist zulässig. Die Vorstandsmitglieder arbeiten ehrenamtlich.

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 Vorstandsmitglieder anwesend sind, darunter der Vorsitzende oder der Stellvertreter. Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der abge­gebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die Stimme des die Sitzung leitenden Stellvertreters. Über seine Sitzungen hat der Vorstand Niederschriften anzufertigen, in die insbesondere die Entscheidungen über die Zuwendungen des Vereins aufzunehmen sind.

§ 8 Beirat

Der Vorstand kann einen Beirat berufen. Der Beirat besteht aus mindestens fünf Personen. Er soll sich in ausgewogenem Verhältnis aus Vertretern von Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und anderen Gebieten des öffentlichen Lebens zusammensetzen. Seine Mitglieder und der Vorsitzende werden vom Vorstand für die Dauer von drei Jahren berufen. Jedes Mitglied des Beirats bleibt bis zur Neubesetzung dieses Gremiums im Amt. Der Beirat berät den Vorstand und unterbreitet Vorschläge zur Geschäftsführung. Seine Mitglieder können jederzeit vom Vorstand Auskunft über die Angelegenheiten des Vereins verlangen.

§ 9 Rechnungsprüfung

Die ordentliche Mitgliederversammlung wählt zwei Rechnungsprüfer/-innen für jeweils zwei Jahre. Sie dürfen dem Vorstand nicht angehören. Die Rechnungsprüfer/-innen prüfen die Kasse des Vorstandes mindestens einmal im Geschäftsjahr. Sie haben die Kassenführung insbesondere dahingehend zu überwachen, dass Geldbeträge lediglich satzungsgemäß ausgegeben werden.

§ 10 Auflösung des Vereins

Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an das Land Hessen, das es nur zu steuerbegünstigten Zwecken für das literarische Leben in Hessen zu verwenden hat. Wenn die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der Vorsitzende und der Stellvertreter gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. Dies gilt auch für den Fall, dass der Verein seine Rechtsfähigkeit verliert.

§ 11 Sonstige Bestimmungen

Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Vereine.

§ 12 Der Vorstand bestellt den Geschäftsführer

Der Geschäftsführer hat die Geschäfte des Vereins entsprechend der Satzung sowie den Beschlüssen der Vereinsorgane nach Weisung des Vorstandes unparteiisch zu führen. Er ist in der Mitgliederver­sammlung anwesend und nimmt an den Sitzungen der Vereinsorgane beratend teil. Der Geschäftsführer kann in den Grenzen des Haushaltsplanes Geschäfte vornehmen, die den Verein verpflichten.

Satzungsänderung beschlossen in der Hauptversammlung zu Wiesbaden am
Datum: 3. September 2010


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4. Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten

Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.

Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.

5. Rechte der betroffenen Person
  • a)    Recht auf Bestätigung

    Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

  • b)    Recht auf Auskunft

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:

    • die Verarbeitungszwecke
    • die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
    • die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen
    • falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
    • das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung
    • das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
    • wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten
    • das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person

    Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.

    Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

  • c)    Recht auf Berichtigung

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.

    Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

  • d)    Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden)

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:

    • Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.
    • Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
    • Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
    • Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
    • Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
    • Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.

    Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei der Hessischer Literaturrat e.V. gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der Hessischer Literaturrat e.V. wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.

    Wurden die personenbezogenen Daten von der Hessischer Literaturrat e.V. öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft die Hessischer Literaturrat e.V. unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der Mitarbeiter der Hessischer Literaturrat e.V. wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.

  • e)    Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:

    • Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.
    • Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.
    • Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    • Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

    Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei der Hessischer Literaturrat e.V. gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der Hessischer Literaturrat e.V. wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.

  • f)     Recht auf Datenübertragbarkeit

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.

    Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.

    Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an einen Mitarbeiter der Hessischer Literaturrat e.V. wenden.

  • g)    Recht auf Widerspruch

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.

    Die Hessischer Literaturrat e.V. verarbeitet die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

    Verarbeitet die Hessischer Literaturrat e.V. personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber der Hessischer Literaturrat e.V. der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so wird die Hessischer Literaturrat e.V. die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.

    Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei der Hessischer Literaturrat e.V. zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.

    Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt jeden Mitarbeiter der Hessischer Literaturrat e.V. oder einen anderen Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

  • h)    Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.

    Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, trifft die Hessischer Literaturrat e.V. angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

    Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

  • i)      Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.

    Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

6. Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren

Der für die Verarbeitung Verantwortliche erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten von Bewerbern zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, beispielsweise per E-Mail oder über ein auf der Internetseite befindliches Webformular, an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt. Schließt der für die Verarbeitung Verantwortliche einen Anstellungsvertrag mit einem Bewerber, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Wird von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen kein Anstellungsvertrag mit dem Bewerber geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

7. Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).

8. Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden

Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.

9. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden

Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.

10. Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung

Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.

11. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung

Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.

Diese Datenschutzerklärung wurde durch den Datenschutzerklärungs-Generator der DGD Deutsche Gesellschaft für Datenschutz GmbH, die als Externer Datenschutzbeauftragter Fürth tätig ist, in Kooperation mit dem IT- und Datenschutzrecht Anwalt Christian Solmecke erstellt.